Regelinsolvenz für Selbstständige – Ablauf, Kosten & Hilfe

Regelinsolvenz für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer

Regelinsolvenzverfahren

Die Regelinsolvenz für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmen ist ein rechtlich klar geregelter Weg, um wirtschaftliche Probleme strukturiert zu lösen und einen Neustart zu ermöglichen. Viele Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende stehen plötzlich vor finanziellen Engpässen, offenen Forderungen oder drohenden Pfändungen. 

 

Genau hier setzt eine professionelle Insolvenzberatung an: Sie zeigt den Ablauf, die Voraussetzungen und die Chancen der Regelinsolvenz – verständlich, rechtskonform und praxisnah.

 

Ablauf der Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz folgt einem festen gesetzlichen Ablauf: Zunächst erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Situation, gefolgt von der Erstellung eines Insolvenzantrags mit allen relevanten Unterlagen. Nach Eröffnung des Verfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Vermögens, während der Schuldner weiterhin seinen Betrieb – sofern möglich – fortführen kann. Am Ende steht die Restschuldbefreiung, die einen finanziellen Neuanfang ermöglicht. Bei Kontosperrungen oder Pfändungen stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine P‑Konto‑Bescheinigung aus, um Ihre Liquidität zu stabilisieren.

 

Unterschiede zwischen Privatinsolvenz, Regelinsolvenz und Firmeninsolvenz

 

1. Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)

 

Die Privatinsolvenz ist ausschließlich für Verbraucher, also Personen ohne aktuelle oder frühere komplexe Selbstständigkeit. Sie gilt nur, wenn:

  • keine selbstständige Tätigkeit mehr besteht oder
  • die frühere Selbstständigkeit weniger als 20 Gläubiger betroffen hat
  • keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. nicht gezahlte Löhne, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
  • keine betrieblichen Vertragsstrukturen vorhanden sind

Warum die 19‑Gläubiger‑Grenze? 

 

Die Insolvenzordnung sieht vor, dass ehemals Selbstständige die Privatinsolvenz nutzen dürfen, wenn weniger als 20 Gläubiger betroffen sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Ab 20 Gläubigern oder bei Arbeitgeber‑Schulden (z. B. nicht gezahlte Löhne, Sozialversicherungsbeiträge) ist zwingend die Regelinsolvenz vorgeschrieben.

 

Typische Merkmale der Privatinsolvenz:

  • Fokus auf private Schulden (Kredite, Miete, Energie, Konsumverträge)
  • vereinfachtes Verfahren
  • keine Prüfung betrieblicher Abläufe
  • keine Haftungsrisiken aus Geschäftsführung
  • Sicherung des Existenzminimums steht im Vordergrund

2. Regelinsolvenz – für Selbstständige, Freiberufler und ehemals Selbstständige mit komplexen Strukturen

 

Die Regelinsolvenz ist das richtige Verfahren für:

  • aktuell Selbstständige
  • Freiberufler
  • ehemals Selbstständige mit 20 oder mehr Gläubigern
  • Personen mit Schulden aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Lohnrückstände, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
  • Personen mit betriebsähnlichen Strukturen (Mitarbeiter, Geschäftsräume, Lieferantenverträge)

Merkmale der Regelinsolvenz:

  • umfasst privates und betriebliches Vermögen
  • berücksichtigt Steuerschulden, Sozialversicherungsrückstände, Lieferantenforderungen, Lohnschulden
  • Prüfung, ob die Tätigkeit fortgeführt oder eingestellt wird
  • komplexere Verfahrensabläufe als bei der Privatinsolvenz
  • keine automatische Restschuldbefreiung, aber möglich
  • geeignet für Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder deren Folgen

Beispiele für zwingende Regelinsolvenz:

  • ein ehemaliger Selbstständiger mit 25 Gläubigern
  • ein Einzelunternehmer mit offenen Löhnen gegenüber Mitarbeitern
  • ein Freiberufler mit hohen Steuerschulden und laufenden Verträgen

Für GmbH, UG und andere juristische Personen ist die Regelinsolvenz nicht vorgesehen — hier gilt ausschließlich die Firmeninsolvenz.

 

Wie ein Betrieb selbst in der Regelinsolvenz erhalten bleiben kann, zeigt Ihnen unser Überblick zum Fortbetrieb trotz Insolvenz.

 

3. Firmeninsolvenz – für juristische Personen (GmbH, UG, AG, Verein)

 

Die Firmeninsolvenz betrifft nicht die Privatperson, sondern die juristische Person selbst:

  • GmbH
  • UG
  • AG
  • Verein

Merkmale der Firmeninsolvenz:

  • der Geschäftsführer stellt den Insolvenzantrag für die Firma, nicht für sich selbst
  • es geht um die Abwicklung oder Fortführung des Unternehmens
  • der Geschäftsführer hat eine Antragspflicht nach § 15a InsO
  • bei Pflichtverletzungen drohen persönliche Haftung, Schadensersatz, Strafverfahren
  • das Firmenvermögen wird vom Insolvenzverwalter verwaltet
  • keine Restschuldbefreiung für die Firma (juristische Personen werden abgewickelt)

Wichtig: Unabhängig davon bleibt jedoch seine persönliche Haftung für Pflichtverletzungen der GmbH bestehen, insbesondere bei Insolvenzverschleppung oder unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.

 

Kosten & wirtschaftliche Auswirkungen

Die Kosten der Regelinsolvenz hängen von der Unternehmensgröße, dem Vermögen und der Anzahl der Gläubiger ab. In vielen Fällen können die Verfahrenskosten gestundet werden, sodass keine sofortige Zahlung erforderlich ist.

 

Für Selbstständige bietet das Verfahren die Möglichkeit, laufende Belastungen zu stoppen, Pfändungen zu verhindern und geordnet aus Verträgen auszusteigen. Langfristig schafft die Regelinsolvenz die Basis für einen wirtschaftlichen Neustart.

 

 

Regionale Beratung im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:

 

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