Privatinsolvenz: Ihr sicherer Weg aus der Überschuldung
Viele Menschen geraten durch unerwartete Ereignisse wie Jobverlust, Krankheit, gescheiterte Selbstständigkeit oder familiäre Veränderungen in eine finanzielle Schieflage. Wenn Rechnungen nicht mehr beglichen werden können, Mahnungen zunehmen oder Pfändungen drohen, ist ein klar strukturierter und sicherer Weg aus der Überschuldung entscheidend. Genau hier setzt unsere spezialisierte Unterstützung an. Wir begleiten Betroffene bundesweit durch alle Schritte eines geordneten Verfahrens – von der Analyse der Ausgangssituation über die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen bis hin zur strukturierten Umsetzung eines rechtlich sicheren Entschuldungsprozesses. Vor dem Insolvenzantrag sichern wir Ihr Einkommen durch eine für Sie passende P‑Konto‑Bescheinigung, damit wichtige Zahlungen geschützt bleiben.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz ist möglich, wenn eine Person zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Typische Hinweise sind nicht mehr bedienbare Raten, Mahnungen, Vollstreckungen oder Kontopfändungen. Vor dem gerichtlichen Verfahren muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchgeführt werden. Dieser Versuch wird dokumentiert und – wenn er scheitert – durch eine geeignete Stelle nach § 305 InsO bescheinigt. Erst danach kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
Ablauf des Insolvenzverfahrens
Der Ablauf beginnt mit der vollständigen Erfassung aller Gläubiger und Forderungen. Anschließend wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und den Gläubigern vorgelegt. Scheitert dieser, folgt der Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht. Nach der Verfahrenseröffnung übernimmt der Treuhänder die Verwaltung des pfändbaren Einkommens. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel drei Jahre. Am Ende steht die Restschuldbefreiung – der rechtlich verbindliche Neustart ohne Schulden.
Dauer und Kosten der Privatinsolvenz
Die Dauer beträgt seit der Reform regelmäßig drei Jahre. Die gesetzlichen Verfahrenskosten liegen üblicherweise im Bereich von etwa 2.500 € (abhängig vom Amtsgericht und Insolvenzverwalter), können jedoch vollständig gestundet werden, wenn kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Dadurch entstehen zu Beginn des Verfahrens meist keine Gerichtskosten. Die Kosten für die komplette Erstellung eines Insolvenzantrages hängen immer vom Umfang der Schulden und der Gläubigeranzahl ab.
Privatinsolvenz: Vorteile und typische Fehler
Die Privatinsolvenz schützt vor weiteren Pfändungen, Mahnungen und Vollstreckungen und bietet einen klaren Weg zur Entschuldung. Gleichzeitig verpflichtet das Verfahren zu vollständiger Offenheit gegenüber Gericht und Treuhänder. Häufige Fehler sind unvollständige Gläubigerlisten, fehlende Unterlagen, verpasste Obligenheiten oder verspätete Reaktionen auf gerichtliche Schreiben. Mit einer strukturierten Vorbereitung lassen sich diese Risiken zuverlässig vermeiden.
Checkliste für Ihren Insolvenzantrag
Diese Unterlagen benötigen Sie für eine sichere und vollständige Antragstellung:
- vollständige Gläubigerliste
- Forderungsnachweise (Briefe, Mahnungen, Kontoauszüge)
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Versicherungsunterlagen
- laufende Verträge
- Nachweise über Unterhalt, Kredite, Ratenzahlungen
Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Nach der erfolgreichen Entschuldung:
- keine Pfändungen mehr
- keine Vollstreckungen
- Konto wieder voll nutzbar
- neue finanzielle Freiheit
- SCHUFA verbessert sich schrittweise
- Kreditwürdigkeit steigt nach und nach
- Sie können wieder ohne Druck planen
Für wen ist die Privatinsolvenz nicht geeignet?
Eine Privatinsolvenz ist nicht sinnvoll, wenn:
- nur sehr geringe Schulden bestehen
- kurzfristig eine deutliche Einkommensverbesserung bevorsteht
- die Schulden ausschließlich aus Unterhalt bestehen (Sonderfall)
- eine Einigung mit Gläubigern realistisch möglich ist
FAQ – Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
Ihr Neustart beginnt hier.
Schluss mit dem Druck von Gläubigern und schlaflosen Nächten. Ob außergerichtliche Einigung oder Privatinsolvenzverfahren: Ich unterstütze Sie Schritt für Schritt bei Ihrer finanziellen Sanierung. Nutzen Sie die Chance auf einen Neustart.
Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz dauert seit der Reform für alle Verfahren regelmäßig drei Jahre. Eine Verkürzung auf 1 oder 2 Jahre ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Die Dauer des Verfahrens verlängert sich bei Fehlverhalten nicht – allerdings droht bei schweren Verstößen gegen Ihre Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten die Versagung der Restschuldbefreiung. Verhalten Sie sich redlich, wird Ihnen nach genau drei Jahren die Restschuldbefreiung erteilt.
Was kostet die Privatinsolvenz?
Die gerichtlichen und behördlichen Verfahrenskosten liegen im Durchschnitt bei etwa 2.500 €. Dies ist ein statistischer Mittelwert. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse ab:
- Sie können höher ausfallen, wenn pfändbares Vermögen oder Einkommen verwertet werden muss.
- Sie fallen geringer aus, wenn kaum oder keine Masse vorhanden ist.
- Bei einem reinen "Nullplan" (kein pfändbares Vermögen/Einkommen) bewegen sie sich am unteren Limit.
Wichtig für Sie:
- Bei fehlendem pfändbaren Einkommen werden die Verfahrenskosten auf Antrag vollständig gestundet.
- Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Rechnung über die gestundeten Kosten.
- Ob und wie Sie diese zurückzahlen müssen (z. B. in kleinen Raten), prüft das Gericht nach der Restschuldbefreiung anhand Ihrer dann aktuellen finanziellen Situation. Bei anhaltender Bedürftigkeit können die Kosten am Ende sogar ganz erlassen werden.
Was passiert mit meinem Konto?
Ein normales Girokonto kann bei einer Pfändung sofort durch die Bank blockiert werden. Mit der Umwandlung in ein Pfän
dungsschutzkonto (P-Konto) bleibt Ihr Geld bis zur Höhe des gesetzlichen Freibetrags geschützt.
Das bedeutet für Sie:
- Das Konto bleibt für den alltäglichen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Bargeldabhebungen) voll nutzbar.
- Der gesetzliche Grundfreibetrag ist automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.
- Zusätzliche Beträge für Kindergeld, Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen können den Schutzbetrag erhöhen.
- Die Bank darf Ihnen das Girokonto nicht allein wegen der Umwandlung in ein P-Konto kündigen.
Unser Service: Wir stellen Ihnen die notwendige P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags sofort aus, damit Ihr Guthaben lückenlos geschützt ist.
Was passiert mit meinem Auto?
Ob ein Kraftfahrzeug im Verfahren verwertet (verkauft) wird, entscheidet der Insolvenzverwalter nach wirtschaftlichen Kriterien und gesetzlichen Schutzvorschriften. Die Entscheidung liegt allein bei ihm, nicht beim Gericht.
Grundsätzlich gilt in der Praxis:
- Fahrzeuge mit geringem Wert (bis ca. 3.000 €): Werden meist aus Unwirtschaftlichkeit nicht verwertet, da der Verkaufsaufwand den Erlös oft übersteigt.
- Fahrzeuge mit höherem Wert (ab 3.000 €): Können verwertet werden, sofern sie nicht gesetzlich geschützt sind.
Ein Auto darf trotz eines höheren Wertes behalten werden, wenn es für Sie unverzichtbar ist. Das ist der Fall bei einer zwingenden Notwendigkeit für:
- Den täglichen Arbeitsweg (wenn keine zumutbaren ÖPNV-Verbindungen existieren)
- Die Ausübung einer selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit
- Die Betreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder regelmäßige Arzttermine (z. B. bei Schwerbehinderung)
Sonderfall Leasingfahrzeuge:
- Hohe monatliche Raten führen meist zur Kündigung des Vertrags oder zur Rückgabe durch den Verwalter.
- Niedrige Raten können in Absprache mit dem Verwalter manchmal weitergeführt werden, wenn ein schutzwürdiger Grund (siehe oben) vorliegt und die Raten aus dem unpfändbaren Einkommen gezahlt werden.
Unser Service: Wir prüfen den Wert Ihres Fahrzeugs und die rechtliche Notwendigkeit detailliert vor dem Insolvenzantrag, um unliebsame Überraschungen auszuschließen.
Was passiert mit Schulden beim Hauptzollamt?
Schulden beim Hauptzollamt werden grundsätzlich wie alle anderen Forderungen in das Insolvenzverfahren einbezogen.
Dazu gehören:
- Offene Rundfunkbeiträge
- Reguläre Steuerschulden (z. B. Kfz-Steuer, Einkommensteuer)
- Säumniszuschläge und angefallene Vollstreckungskosten
Wichtige Ausnahmen:
- Vorsätzliche Straftaten: Reine strafrechtliche Geldstrafen oder Bußgelder werden durch die Insolvenz niemals erlassen.
- Steuerhinterziehung / vbuH: Meldet das Hauptzollamt oder das Finanzamt Forderungen aus einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" (z. B. rechtskräftig festgestellte Steuerhinterziehung oder hinterzogene Sozialabgaben) zur Insolvenztabelle an, sind diese Schulden von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Da das Hauptzollamt als Behörde sehr schnell und ohne gerichtlichen Titel pfänden darf, sichern wir im ersten Schritt sofort Ihr Konto und Ihr Einkommen ab.
Was passiert mit Krediten?
Alle vor der Eröffnung des Verfahrens entstandenen Kredite und Verbindlichkeiten müssen zwingend vollständig in den Insolvenzantrag aufgenommen werden. Es gibt kein Wahlrecht. Das betrifft unter anderem:
- Ratenkredite und Konsumentenkredite
- Dispokredite und offene Kreditkartenabrechnungen
- Autokredite und Online-Finanzierungen
Nach der erteilten Restschuldbefreiung sind diese Schulden für Sie endgültig erledigt. Die Gläubiger verlieren dauerhaft das Recht, offene Beträge einzufordern. Es gibt keine Ratenzahlungen, keine Mahnungen und keine Inkassomaßnahmen mehr.
Was darf der Treuhänder / Insolvenzverwalter?
Der Verwalter hat primär die Aufgabe, das pfändbare Einkommen und Vermögen zu erfassen und an die Gläubiger zu verteilen. Er agiert als neutraler Verwalter, nicht als persönliche Kontrollinstanz.
Er darf und muss:
- Das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen einziehen.
- Die Einhaltung Ihrer gesetzlichen Obliegenheiten (z. B. Erwerbsobliegenheit) überprüfen.
- Dem Insolvenzgericht regelmäßig Bericht erstatten.
Er darf ausdrücklich nicht:
- Ihr P-Konto grundlos sperren.
- Ihr Mietverhältnis oder Ihre Wohnung kündigen.
- Unangekündigt oder ohne Ihre Erlaubnis Ihre Wohnung betreten.
- Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs oder der Haushaltsführung pfänden.
- Ihre Familie, Ihren Partner oder Ihre Nachbarn kontaktieren, um Druck auszuüben.
Kann ich während der Insolvenz umziehen?
Ja, ein Umzug ist jederzeit und ohne Einschränkungen möglich. Die Insolvenzordnung garantiert Ihre Freizügigkeit. Ein Wohnortwechsel hat auch keinerlei negative Auswirkungen auf den Erfolg Ihres Verfahrens.
Sie haben dabei lediglich eine unaufgeforderte Informationspflicht: Sie müssen dem Insolvenzgericht sowie dem Insolvenzverwalter Ihre neue Anschrift unverzüglich mitteilen. Viele Mandanten nutzen die Insolvenz ganz bewusst für einen räumlichen und persönlichen Neustart.
Regionale Beratung im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet:
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