
Häufige Fragen zur Insolvenzberatung (FAQ)
Viele Besucher suchen nach klaren Antworten rund um die Themen Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz und Privatinsolvenz. Genau deshalb haben wir diese FAQ‑Seite erstellt. Der SEO‑Titel dieser Seite lautet: „Häufige Fragen zu Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz & Privatinsolvenz (FAQ)“ – und er spiegelt die wichtigsten Anliegen wider, die Unternehmer und Privatpersonen in einer finanziellen Krise beschäftigen.
Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen verständlich, kompakt und rechtssicher. Die Antworten helfen dabei, die Unterschiede zwischen den Verfahren zu verstehen, Haftungsrisiken zu vermeiden und den passenden Weg aus der finanziellen Belastung zu finden.
FAQ zu Firmeninsolvenz, Regelinsolvenz und Privatinsolvenz
1. Was ist der Unterschied zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz?
Die Privatinsolvenz gilt für natürliche Personen, die nicht mehr selbstständig sind und keine Arbeitnehmerforderungen gegen sich haben. Die Regelinsolvenz gilt für: – aktive Selbstständige – ehemalige Selbstständige mit 20+ Gläubigern – Personen mit Schulden aus Arbeitsverhältnissen (Löhne, Sozialabgaben) – Personen mit betrieblichen Schulden
Sonderfall: Auch bei abgemeldetem Gewerbe bleibt es eine Regelinsolvenz, wenn Arbeitnehmerforderungen bestehen.
2. Wann muss ich eine Firmeninsolvenz anmelden?
Eine Firmeninsolvenz ist zwingend, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Geschäftsführer einer GmbH/UG haben eine maximale Frist von 3 Wochen, um den Antrag zu stellen.
Sonderfall: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Antrag gestellt werden, um Sanierungschancen zu nutzen.
3. Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
Grundsätzlich haftet die GmbH/UG. Persönliche Haftung entsteht bei: – verspäteter Antragstellung – nicht abgeführten Sozialabgaben – Steuerhinterziehung – verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife
Sonderfall: Private Bürgschaften oder persönliche Darlehensverträge führen immer zur Privatinsolvenz‑Gefahr.
4. Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Regelfrist: 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
Sonderfall: Bei fehlender Mitwirkung kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen.
5. Wie lange dauert eine Regelinsolvenz?
Ebenfalls meist 3 Jahre, abhängig von: – pfändbaren Beträgen – Mitwirkung – Komplexität der Vermögenslage. Weitere Informationen finden Sie unter Regelinsolvenz.
Sonderfall: Bei Unternehmen kann das Verfahren länger dauern, wenn umfangreiche Vermögenswerte verwertet werden müssen.
6. Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz?
Durchschnittlich 1–3 Jahre, abhängig von: – Anzahl der Gläubiger – Vermögenswerten – laufenden Verträgen (siehe Firmeninsolvenz)
Sonderfall: Eigenverwaltungen sind oft schneller abgeschlossen.
7. Kann ich während der Privatinsolvenz arbeiten?
Ja, und es ist ausdrücklich erwünscht. Sonderfall: Selbstständigkeit ist möglich, aber nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters.
8. Kann mein Unternehmen während der Insolvenz weiterlaufen?
Ja, häufig möglich. Optionen: – Eigenverwaltung – Regelverfahren mit Zustimmung des Verwalters
Sonderfall: Bei Masseunzulänglichkeit kann der Betrieb trotzdem weitergeführt werden.
9. Was passiert mit meinem Konto?
Privatpersonen benötigen ein P‑Konto. Unternehmen behalten Geschäftskonten, jedoch unter Kontrolle des Verwalters.
An allen Standorten stellen wir bei Bedarf eine P‑Konto‑Bescheinigung aus, wenn Ihr Konto durch Pfändungen blockiert ist – damit Sie schnell wieder handlungsfähig sind.
Sonderfall: Banken dürfen Konten nicht ohne Grund kündigen, tun es aber oft – dann ist schnelles Handeln nötig.
10. Was passiert mit meinem Auto?
Privatpersonen dürfen notwendige Fahrzeuge behalten (z. B. Arbeitsweg). Firmenfahrzeuge werden meist verwertet.
Sonderfall: Leasingfahrzeuge können vom Verwalter freigegeben oder gekündigt werden.
11. Welche Unterlagen brauche ich für den Insolvenzantrag?
– vollständige Gläubigerliste – Verträge – Steuerunterlagen – Kontoauszüge – Vermögensübersicht
Sonderfall: Bei Firmen zusätzlich Jahresabschlüsse, BWA, Lohnunterlagen, Sozialversicherungsnachweise.
12. Kann ich Schulden aus Selbstständigkeit in die Privatinsolvenz nehmen?
Ja, wenn: – Selbstständigkeit beendet – weniger als 20 Gläubiger – keine Arbeitnehmerforderungen
Sonderfall: Auch Steuerschulden sind privat insolvenzfähig.
13. Was ist eine außergerichtliche Einigung?
Ein Vergleich mit Gläubigern, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Sonderfall: Bei Firmen oft als Sanierungsvergleich genutzt.
14. Was ist die Restschuldbefreiung?
Der gesetzliche Schuldenerlass nach 3 Jahren.
Sonderfall: Forderungen aus Straftaten, Unterhalt oder Bußgeldern bleiben bestehen.
15. Was passiert mit Steuerschulden?
Steuerschulden sind in allen Verfahren insolvenzfähig.
Sonderfall: Steuerstrafen sind nicht restschuldbefreiungsfähig.
16. Kann ich während der Insolvenz ein neues Gewerbe anmelden?
Ja, aber nur mit Zustimmung des Verwalters.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz kann der Verwalter selbst entscheiden, ob der Betrieb fortgeführt wird.
17. Was ist die Insolvenz in Eigenverwaltung?
Das Unternehmen bleibt unter Führung der Geschäftsleitung, begleitet durch einen Sachwalter.
Sonderfall: Wird nur genehmigt, wenn keine Pflichtverletzungen vorliegen.
18. Was ist ein Insolvenzplan?
Ein Sanierungsinstrument, um Unternehmen zu erhalten oder schneller zu entschulden.
Sonderfall: Auch Privatpersonen können einen Insolvenzplan nutzen.
19. Was passiert mit meinem Gehalt?
Der pfändbare Teil wird abgeführt.
Sonderfall: Bei schwankendem Einkommen (z. B. Provisionen) wird monatlich neu berechnet.
20. Was passiert mit meinem Haus?
Privatpersonen verlieren Immobilien meist, wenn sie nicht gehalten werden können.
Sonderfall: Bei Miteigentum kann der Verwalter nur den Anteil verwerten.
21. Kann ich während der Insolvenz umziehen?
Ja, aber der Verwalter muss informiert werden.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz kann ein Standortwechsel genehmigungspflichtig sein.
22. Was passiert mit laufenden Verträgen?
Der Verwalter entscheidet über Fortführung oder Kündigung.
Sonderfall: Mietverträge können mit verkürzter Frist gekündigt werden.
23. Was ist eine Masseunzulänglichkeit?
Wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken.
Sonderfall: Der Betrieb kann trotzdem weiterlaufen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.
24. Was ist eine Zahlungsunfähigkeit?
Wenn fällige Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können.
Sonderfall: Eine Liquiditätslücke von mehr als 10 % gilt als kritisch.
25. Was ist eine Überschuldung?
Wenn das Vermögen die Schulden nicht deckt und keine positive Fortführungsprognose besteht.
Sonderfall: Bei Einzelunternehmern spielt Überschuldung keine Rolle – nur Zahlungsunfähigkeit.
26. Kann ich während der Insolvenz ein neues Konto eröffnen?
Ja, ein Basiskonto ist immer möglich.
Sonderfall: Banken dürfen die Eröffnung nicht verweigern.
27. Was passiert mit Unterhaltsschulden?
Sie sind restschuldbefreiungsfähig, falls kein Vorsatz vorliegt.
Sonderfall: Vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt bleibt vollständig bestehen.
28. Was passiert mit Bußgeldern oder Strafen?
Diese sind nicht restschuldbefreiungsfähig.
Sonderfall: Auch Geldstrafen aus Strafverfahren bleiben bestehen.
29. Kann ich während der Insolvenz heiraten?
Ja, ohne Nachteile.
Sonderfall: Das Einkommen des Ehepartners wird nicht herangezogen.
30. Was kostet ein Insolvenzverfahren?
Die Kosten können gestundet werden.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz werden die Kosten aus der Masse bezahlt – nicht vom Geschäftsführer.
31. Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung?
Privatversicherte bleiben während der Insolvenz weiterhin versichert. Die Beiträge müssen weitergezahlt werden.
Sonderfall: Bei Zahlungsrückständen kann die PKV in den Notlagentarif wechseln – dieser ist deutlich günstiger, aber mit eingeschränkten Leistungen.
32. Was passiert mit meiner Lebensversicherung?
Lebensversicherungen werden als Vermögenswert behandelt und können vom Insolvenzverwalter verwertet werden.
Sonderfall: Bei reinen Risikolebensversicherungen ohne Rückkaufswert erfolgt keine Verwertung.
33. Was passiert mit meiner Altersvorsorge (Rürup, Riester)?
Riester‑ und Rürup‑Verträge sind in der Regel insolvenzgeschützt.
Sonderfall: Bei fehlerhaften Vertragsgestaltungen oder privaten Zusatzbausteinen kann eine teilweise Verwertung möglich sein.
34. Was passiert mit meinem Ehepartner während der Insolvenz?
Der Ehepartner haftet nicht für die Schulden.
Sonderfall: Gemeinsame Verträge (z. B. Darlehen, Mietvertrag) bleiben bestehen – der Partner haftet für seinen eigenen Anteil weiter.
35. Was passiert mit meiner Steuererstattung?
Steuererstattungen fallen in die Insolvenzmasse.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz erhält der Insolvenzverwalter die Erstattung, nicht der Geschäftsführer.
36. Was passiert mit meinem Mietvertrag?
Der Mietvertrag bleibt bestehen. Der Verwalter kann entscheiden, ob er fortgeführt oder gekündigt wird.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz kann der Verwalter mit verkürzter Frist kündigen.
37. Was passiert mit meinem Handyvertrag / Internetvertrag?
Laufende Verträge können weitergeführt werden.
Sonderfall: Bei Zahlungsrückständen kann der Anbieter kündigen – ein Basistarif ist aber immer möglich.
38. Was passiert mit meinem Dispo / Kreditkartenrahmen?
Dispo und Kreditkartenrahmen werden meist sofort gesperrt.
Sonderfall: Guthaben auf der Kreditkarte fällt in die Insolvenzmasse.
39. Was passiert mit meinem PayPal‑Konto?
PayPal‑Konten werden wie Bankkonten behandelt.
Sonderfall: PayPal kann das Konto vorsorglich einfrieren – schnelle Klärung ist wichtig.
40. Was passiert mit Forderungen aus Bußgeldern, Strafbefehlen oder Geldstrafen?
Diese sind nicht restschuldbefreiungsfähig.
Sonderfall: Ratenzahlungen können trotzdem vereinbart werden.
41. Was passiert mit Forderungen aus Betrug, Untreue oder ähnlichen Delikten?
Diese Forderungen bleiben bestehen.
Sonderfall: Das Gericht kann die Restschuldbefreiung vollständig versagen.
42. Was passiert mit Schulden aus Online‑Bestellungen?
Normale Konsumschulden sind insolvenzfähig.
Sonderfall: Bei Betrugsverdacht (z. B. bewusst ohne Zahlungsfähigkeit bestellt) kann die Forderung bestehen bleiben.
43. Was passiert mit Schulden aus Krediten, Ratenkäufen oder Leasing?
Diese sind vollständig insolvenzfähig.
Sonderfall: Leasingverträge können vom Verwalter gekündigt oder freigegeben werden.
44. Was passiert mit meiner Schufa während der Insolvenz?
Die Schufa speichert den Eintrag für 3 Jahre nach Restschuldbefreiung.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz wird nur der Geschäftsführer eingetragen, wenn er persönlich betroffen ist.
45. Kann ich während der Insolvenz ein Auto finanzieren oder etwas auf Raten kaufen?
In der Regel nein.
Sonderfall: Bei Firmeninsolvenz kann der Verwalter geschäftliche Anschaffungen genehmigen.
46. Was passiert mit meinem Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber erfährt nichts von der Insolvenz.
Sonderfall: Nur bei Lohnpfändung wird der Arbeitgeber informiert.
47. Was passiert mit meiner Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz?
Selbstständigkeit ist möglich, aber nur mit Zustimmung des Verwalters.
Sonderfall: Der Verwalter kann ein fiktives Einkommen festlegen (§ 295a InsO).
48. Was passiert mit meiner GmbH, wenn ich privat insolvent bin?
Die GmbH bleibt bestehen.
Sonderfall: Der Insolvenzverwalter kann die Geschäftsführertätigkeit untersagen, wenn Pflichtverletzungen vorliegen.
49. Was passiert mit meiner UG, wenn ich privat insolvent bin?
Die UG bleibt bestehen.
Sonderfall: Bei persönlicher Haftung (z. B. Bürgschaften) wird die Privatinsolvenz parallel notwendig.
50. Was passiert mit meinem Gewerbe, wenn ich insolvent bin?
Das Gewerbe kann weitergeführt werden.
Sonderfall: Der Verwalter kann die Fortführung untersagen, wenn keine wirtschaftliche Perspektive besteht.
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